Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Off-Label-Use
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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Stuttgart - Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die gesetzlich für den Patientenschutz benannte Bundesoberbehörde. Patienten und Angehörige der Heilberufe können dem BfArM Nebenwirkungsverdachtsfälle in jedweder Form zukommen lassen. Daran soll sich auch angesichts der COVID-19-Pandemie nichts ändern. Vielmehr betont auch die europäische Arzneimittelbehörde EMA, dass besonders Reaktionen im Zusammenhang mit einer Arzneimittelanwendung, die nicht den Zulassungsbedingungen entspricht (off label), als Nebenwirkung gemeldet werden sollen.