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Impfung für Minderjährige
Berlin - Können sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht darüber einigen, ob dieses mit einem mRNA-Impfstoff gegen eine Corona-Infektion geimpft werden soll, darf derjenige Elternteil entscheiden, der die Impfung befürwortet. Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main aber nur dann, wenn es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts gibt und das Kind selbst geimpft werden möchte. Das hat das OLG am Dienstag in Frankfurt mitgeteilt.
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