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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Keine Verhaltensänderung trotz 40.000 Euro Bußgeld
Berlin - Machen sich Ärzte oder Apotheker eines groben Fehlverhaltens schuldig, drohen ihnen der Verlust der Zulassung beziehungsweise Betriebserlaubnis oder im schlimmsten Fall der Entzug der Approbation. Eine Tierärztin hat es so weit getrieben, dass sie wegen verfallener Medikamente nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten darf.
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