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OLG München
München - Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes muss ein Tierarzt 250.000 Euro an die Halterin des Tieres zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München heute entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts München II bestätigt. Ursprünglich hatte die Besitzerin des Pferdes im ersten Verfahren 1,75 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht war aber schon davon ausgegangen, dass sich der Wert des Tieres deutlich gemindert hatte. Gegen das Urteil hatte der beklagte Tierarzt sich gewehrt, die Halterin legte dagegen keine Berufung ein.
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