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Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Gießen - Wegen Verstoßes gegen den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel abermals zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sah es am Donnerstag in einem erneuten Berufungsprozess als erwiesen an, dass sich die Medizinerin mit Informationen, die sie auf ihrer Internetseite Patientinnen zur Verfügung gestellt hatte, strafbar gemacht hat.
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