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Bundesgerichtshof
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund von Rechtsfehlern zwei Urteile gegen einen Mann und eine Frau aufgehoben, die über zwei Webshops Arznei- und Betäubungsmittel im Wert mehrerer hunderttausend Euro verkauft haben. Die Begründung des BGH: Die Wirkstoffstärken der verkauften Arzneimittel waren nicht angegeben, deshalb ist nicht klar, nach welchen Paragraphen sie zu verurteilen sind.
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