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Rückforderung von Kosten
Frankfurt/Main - Auf die Sozialgerichte in Hessen kommt eine massive Welle von Klagen der Krankenkassen gegen Krankenhäuser zu. Hintergrund ist ein bisher nur vom Bundestag beschlossenes Gesetz in Berlin, das den Krankenkassen für die Rückforderung von Kosten eine Frist setzt. Allein beim Sozialgericht in Frankfurt sind innerhalb der vergangenen Woche rund 1800 solcher Klagen eingegangen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Dies entspreche dem durchschnittlichen Klageaufkommen von fünf Monaten im Jahr 2018.
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