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„Besonders verwerfliche Gesinnung“
Berlin - Im Falle des verurteilten Pfusch-Apothekers Peter Stadtmann liegt nach vier Monaten die Urteilsbegründung des Landgerichts Essen (LG) vor. Die Ausführungen auf knapp 1600 Seiten zeigen in deutlichen Worten, welche ethische Verkommenheit die Richter dem Pharmazeuten für seine Taten zusprechen. Die juristische Bewertung einzelner Sachverhalte – insbesondere der strafmildernden – bleibt hingegen für viele Laien schwer zu verdauen.
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