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Zytostatika
Berlin - Zufrieden zeigt sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem mit den Krankenkassen geschlossenen Vergleich zur Hilfstaxe. Dieser ermögliche eine rechtssichere Versorgung von krebskranken Patienten mit Zytostatika. Der DAV hatte im Rahmen des Deals seine Klage gegen den Spruch der Schiedsstelle vom 19. Januar 2018 zur Anlage 3 der Hilfstaxe zurückgenommen. Darauf hat man sich vorgestern vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam geeinigt. Auch der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) begrüßte trotz noch offener Fragen den Kompromiss.
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