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Down-Syndrom
Berlin - Die Bundesärztekammer begrüßt eine im Bundestag angestrebte Klärung ethischer Fragen bei Bluttests für Schwangere etwa auf ein Down-Syndrom des Kindes. „Da man mit diesen Tests potenziell ein weites Spektrum an genetischen Erkrankungen abprüfen kann, muss man sich fragen: Was darf man machen, was soll die Kasse bezahlen?“, sagte Ärztepräsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery. „Da ist für uns eine parlamentarische Debatte ausgesprochen wichtig.“
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