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PharmAssec passt Policen an
Berlin - Apotheker:innen mögen bei der Verteilung der Corona-Impfstoffe an die Arztpraxen zwar nicht arzneimittelrechtlich haftbar sein. Im Umgang mit den Impfstoffen gelten jedoch weiterhin alle zivilrechtlichen Haftungsregeln. Aber anders als bei allen bisherigen Impfstoffen ist der Bund durchgehend Eigentümer. Für die Versicherung kann sich dadurch eine neue Konstellation ergeben – die PharmAssec nun mit einer eigens dafür eingeführten Anpassung abdecken will.
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