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BMG-Datenaffäre
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Berlin gegen Thomas Bellartz wegen des Ausspähens von Daten aufgehoben. Dieser sei keineswegs Täter beim angeblichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewesen, heißt es im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 13. Mai. Bellartz hatte sich gegen die Vorwürfe sowie die Verurteilung zur Wehr gesetzt und die Richter in Leipzig verwiesen den Fall daraufhin wieder zurück nach Berlin.
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