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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Teststreifen aus dubiosen Quellen
Berlin - Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei wurde ein Apotheker aus Rheinland-Pfalz zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung sowie Einziehung von 56.000 Euro verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Koblenz (LG) aus dem Jahr 2018 jetzt auf. Denn die Richter hätten einen entscheidenden Aspekt ausgeblendet. Ausgerechnet der Graumarkt auf Ebay könnte nun zu einer Neubewertung führen.
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