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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Umgehung der Apothekenpflicht
Berlin - Die Abgabe von Medikamenten ist Apotheken vorbehalten, doch immer wieder gibt es Versuche, dieses wichtige Grundprinzip des Arzneimittelrechts zu umgehen. In Nordrhein-Westfalen geht jetzt die Aufsicht gegen einen Apotheker vor, der sich – obwohl er selbst bis vor kurzem im Vorstand der Apothekerkammer war – auf ein fragwürdiges Geschäftskonstrukt mit einem Pharmahändler eingelassen hat. Der Prozess könnte die gesamte Versandapothekenbranche kräftig aufwirbeln.
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