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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Bestelldienste
Berlin - Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Whatsapp-Vorbestellungen in der Apotheke fast unmöglich gemacht, aber nur fast: Mehrere Unternehmen versuchen seitdem, mit neuen Angeboten ein Geschäft aus den rechtlichen Einschränkungen zu machen und in Zusammenarbeit mit Whatsapp-Premiumpartnern DSGVO-konforme Kanäle für Apotheken anzubieten. Doch nun hat ausgerechnet Whatsapp selbst den Apothekern den Stecker gezogen: Der Messengerdienst verbietet Apothekenkanäle in Deutschland. Wer als Apotheker weiterhin auf eigene Faust Whatsapp-Dienste anbietet, verstößt damit nicht nur gegen die DSGVO, sondern auch gegen die Handelsrichtlinien der Facebook-Tochter. Das kann zur Löschung des Whatsapp-Accounts führen.
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