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Der Fall Hüffenhardt
Berlin - Nicht Apotheke, nicht Versandhandel: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) hat den Arzneimittelautomaten von DocMorris in Hüffenhardt samt und sonders verboten. Auf mehr als 50 Seiten legen die Richter ausführlich dar, warum die Zur-Rose-Tochter sich an die deutschen Vorschriften halten muss – und warum sie sich missbräuchlich auf EU-Recht beruft, wenn sie mit Scheinargumenten einen Versandhandel konstruiert, der keiner ist. Aus Sicht der Richter wäre übrigens ein Rx-Versandverbot mit EU-Recht vereinbar.
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