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Falsche Quittungen
Berlin - Privatversicherte haben demnächst nichts mehr davon, ihre Rezepte zu DocMorris zu schicken. Denn der niederländischen Versandapotheke wurde es erneut gerichtlich untersagt, den Kunden falsche Quittungen auszustellen, die die gewährten Boni gegenüber der Krankenversicherung verschweigen. Aus der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung des Landgerichts Stendal geht hervor, dass sich DocMorris im Verfahren selbst widersprochen hat. Die Richter wollten der Möglichkeit zum Betrug an der Versicherung nicht zusehen und gaben dem klagenden Apotheker recht.
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