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Versandapotheken
Berlin - Wem gehört der Bonus? Den Krankenkassen, sagen die Krankenkassen. Den Versicherten, sagen die Versicherten. Wird die Zuzahlung direkt erlassen, muss dies auf der Quittung vermerkt sein, entschied vor zwei Jahren das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) im Fall von DocMorris. Wenn dagegen wie bei der Europa Apotheek Gutschriften für spätere Einkäufe verteilt werden, geht dies die Kasse nichts an, befand jetzt dasselbe Gericht. Denn nur der Kunde kann entscheiden, ob er das spendierten Guthaben auf dem Kundenkonto später nutzt oder nicht. Wer will, kann sich nach dieser Logik seinen Privatbedarf heimlich von der PKV finanzieren lassen. Allerdings könnte der Bonus selbst unzulässig sein.
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