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Arzneimittelversorgung
Berlin - Die Arzneimittelversorgung in den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und in Großbritannien scheint bis auf Weiteres gesichert. Unterhändler der EU und Großbritanniens haben sich heute auf einen Brexit-Vertrag geeinigt. Damit ist die Chance deutlich gestiegen, dass der sogenannte „harte“ Brexit quasi in letzter Minute verhindert wird. Gemäß der Vereinbarung könnten damit auch in der Arzneimittelversorgung nun bestimmte Detailregelungen übergangsweise bis mindestens Ende 2020 weiter gelten, begrüßt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH).
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