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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
(Patientenrechtegesetz) hat am 01.02.2013 den Bundesrat passiert und wird damit
wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und
Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
"Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das
Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen
Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp
enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch
werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und
verständlicher. Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und
verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit
Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände
in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu
führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene
Beweislastverteilung in so genannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die
Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und
Patienten in den Mittelpunkt rücken."
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: "Wir schaffen mit dem
Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden
gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird
damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert
und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Um eine
offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir
einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern. Unser
gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten.
Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist
die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen. Wenn der
Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse
zügig - jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von
fünf Wochen - zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine
Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt."
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt:
"Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten.
Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie
zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch
sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten
verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere
das Recht auf Aufklärung und Information - über Untersuchungen, Diagnosen und
Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Die
Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die
Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur
schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung
bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und
nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten
gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Voraussetzungen für einen
partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische
Versorgung."
Zum Hintergrund
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden
gestärkt:
Quelle: BMJ
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