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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche
Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen.
Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur
Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (17/12295)
zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung
die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
Bisher finde die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der
provisionsgestützten Beratung statt, schreibt die Regierung. Dabei werde die
Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder
Emittenten der Finanzprodukte erhalte. "Dieser Zusammenhang ist den Kunden
trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen
häufig nicht bewusst", begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf,
mit dem sie "mehr Transparenz über die Form der Vergütung der
Anlageberatung" schaffen will.
Nach den Vorschriften des Gesetzentwurfs darf Honorar-Anlageberatung in Zukunft
nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden. Der Honorar-Anlageberater
muss über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und darf sich nicht auf
eigene oder auf Finanzinstrumente von ihm nahestehenden Anbietern beschränken.
Honorar-Anlageberater müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich
einsehbar ist.
Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu
bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine
geweberechtliche Erlaubnis haben muss.
Quelle: Deutscher Bundestag
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