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Wissen & Tipps
Neue Einkommensgrenzen für Minijobber, steigende Pflegeversicherungs- und sinkende Rentenversicherungsbeiträge oder die Einführung von Unisex-Tarifen – zum Jahreswechsel wird es wieder zahlreiche Neuerungen geben, die sich positiv, aber auch negativ auf den Geldbeutel eines jeden Einzelnen auswirken können. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) empfehlen deshalb: „Gut beraten ist, wer den Überblick behält: Inwiefern bin ich persönlich betroffen? Muss ich bestimmte Fristen beachten? Wie kann ich die Neuerungen optimal für mich nutzen?" Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mehr Geld für private Rente
Der Gesetzgeber senkt 2013 die Rentenbeiträge von 19,6 auf 18,9% des Bruttolohns. Damit hat jeder gesetzlich Rentenversicherte im kommenden Jahr mehr Netto auf seinem Lohnzettel. „Dieser Schritt gibt Arbeitnehmern den Freiraum, die eigene private Altersvorsorge aufzustocken und die Versorgungslücke ein Stück weiter zu schließen, beispielsweise mit der staatlich geförderten Riester-Rente", raten die DVAG-Experten.
Minijobber dürfen mehr verdienen
Minijobber können ab nächstem Jahr 50 Euro mehr im Monat verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Die Verdienstgrenze steigt von 400 auf 450 Euro. Künftig sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig, sofern sie keine Befreiung davon beantragen. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschal 15% in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Minijobber zusätzlich 3,9% des Arbeitsentgelts. „Minijobber können ihren Rentenanspruch um rund 30% erhöhen, wenn sie ihren Beitrag in die Rentenversicherung freiwillig auf den vollen Betrag von künftig 18,9% aufstocken", so der Tipp der DVAG-Experten. Denn hierdurch werden vollwertige Pflichtbeitragszeiten erworben, der Rentenanspruch erhöht sich und Minijobber sowie ihre Ehepartner können die staatliche Förderung bei der Riester-Rente beanspruchen.
Weniger Elterngeld
Für zukünftige Eltern, deren Kind nach dem 01.01.2013 geboren wird, berechnet der Fiskus das Elterngeld neu. So zieht er vom durchschnittlichen Nettoverdienst der vergangenen zwölf Monate nicht mehr die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern pauschal 21%. Änderungen gibt es ebenfalls beim Thema Steuerklasse: Bisher konnte der Elternteil, welcher den Großteil der Elternzeit in Anspruch nehmen wollte, kurzfristig in die günstige Steuerklasse III wechseln. Ab 2013 gilt: Ausschlaggebend ist die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes überwogen hat. „Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich deshalb nur dann, wenn er mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes geschieht", so die DVAG. „Dafür lohnt es sich aber umso mehr, denn die Differenz kann mehrere 100 Euro im Monat ausmachen."
Altersvorsorge für Selbstständige
Die Basis- oder sogenannte Rürup-Rente wird für Vorsorge-Sparer im kommenden Jahr wieder ein Stück attraktiver. Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, da sie hohe Steuervorteile bietet: 2013 steigt der Anteil der gezahlten Beiträge, den Sparer steuerlich geltend machen können, auf 76%. Der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 werden die eingezahlten Prämien dann komplett absetzbar sein. „Maximal gilt dies für Einzahlungen von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheiratete", so die Fachleute der DVAG. Mit der Besteuerung der Rürup-Auszahlungen verhält es sich dabei genauso wie bei der gesetzlichen Rente: Der zu besteuernde Anteil erhöht sich von Jahr zu Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um je einen Prozentpunkt. Geht ein Arbeitnehmer beispielsweise 2013 in den Ruhestand, werden 66% seiner Rürup-Auszahlungen besteuert.
Staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherung Im Zuge der Pflegereform zahlt der Staat gesetzlich Pflegeversicherten – unabhängig von ihrem Einkommen – ab Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Sie schließen freiwillig eine Pflegezusatzversicherung ab, deren Mindestbeitrag bei 120 Euro liegt. Zur Finanzierung der Pflegereform werden die Beitragssätze zur Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05% erhöht. Für Steuerzahler ohne Kinder steigt der Beitragssatz auf 2,3%.
Unisex-Tarife werden verpflichtend
Bei Versicherungstarifen gilt ab dem 21.12.2012 der Grundsatz der Gleichberechtigung und sogenannte Unisex-Tarife werden verpflichtend. Das heißt, die Prämien für Altersvorsorge-, Berufsunfähigkeit-, Unfall-, Kranken-, Risikolebens-, Pflege- und Kfz-Versicherung werden nicht mehr abhängig vom Geschlecht berechnet. Das kann sich für den Einzelnen unterschiedlich auswirken – je nach Geschlecht und Versicherungsart. Ob es für sie lohnender ist, schnell zu handeln und zu den bisherigen Bedingungen eine Police abzuschließen, oder besser, abzuwarten, sollten Interessierte zeitnah mit einem kompetenten Berater besprechen, um entsprechende Fristen nicht zu verpassen.
In Diskussion: Betreuungsgeld
Der Bundestag hat vor Kurzem die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Stimmt der Bundesrat Mitte Dezember ebenfalls dem Gesetzesentwurf zu, tritt es ab August 2013 in Kraft. Eltern haben dann einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie sich entscheiden, ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in die Obhut einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung zu geben. Der gleichzeitige Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist jedoch nicht möglich. Der Betrag beläuft sich zunächst auf 100 Euro pro Monat und Kind und soll 2014 auf 150 Euro angehoben werden. Der Bundestag beriet ebenfalls über eine Ergänzung des Betreuungsgelds. Lassen sich die Eltern die Beiträge nicht auszahlen, sondern sparen diese für die private Altersvorsorge oder für die künftige Ausbildung ihrer Kinder, soll der Staat ihnen einen zusätzlichen Bonus zahlen. (ac)
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