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  • 19.12.2012 – Investmentbesteuerung: BFH-Urteil I R 90/09 vom 8. September 2010
    19.12.2012 – Investmentbesteuerung: BFH-Urteil I R 90/09 vom 8. September 2010
    FINANZEN – Steuer & Recht Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinemUrteil vom 8. September 2010 - I R 90/09 - entschieden, dass die Anrechnung der- bei Veräußerung oder R...

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Steuer & Recht

Investmentbesteuerung: BFH-Urteil I R 90/09 vom 8. September 2010

 

Kurzfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinemUrteil vom 8. September 2010 - I R 90/09 - entschieden, dass die Anrechnung der- bei Veräußerung oder Rückgabe eines Anteils an einem ausländischenthesaurierenden Investmentvermögen - gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStGerhobenen Kapitalertragsteuer denselben Regelungen unterliegt wie dieAnrechnung bei anderen Kapitalerträgen. Dementsprechend ist dieKapitalertragsteuer nur insoweit anzurechnen, als sie auf die bei derVeranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs desInvestmentanteils ist die Anrechnung der Kapitalertragsteuer beim veräußerndenoder zurückgebenden Anleger auch insoweit möglich, als sie Einkünfte betrifft,die beim Rechtsvorgänger der Besteuerung unterlagen.

Das BMF teilt das zur Anwendung dieses BFH-Urteils geltende in seinem Schreibenmit.

BMF, Schreiben(koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-1980-1 / 11 / 10004 vom 17.12.2012

 

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