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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuern & Recht
Zu dem am 12.12.2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Arbeit mit dem Grundbuch wird mit dem Gesetz zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs schneller und einfacher als bisher möglich sein. Grundbuchinhalte werden künftig strukturiert und logisch verknüpft in einer Datenbank gespeichert werden können. Damit wird das Datenbankgrundbuch eine übersichtlichere und den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht werdende Darstellung von Grundbucheintragungen ermöglichen. Das gewohnte Grundbuch bleibt dabei in seiner Zuverlässigkeit und in seiner Darstellungsform unverändert.
Durch den technischen Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sind auch die Anforderungen an das Grundbuchverfahren gestiegen. Wir machen das Grundbuchrecht fit für das digitale Zeitalter und sorgen gleichzeitig dafür, dass der hohe Qualitätsstandard des Grundbuchverfahrens und die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr uneingeschränkt erhalten bleiben.
Hintergrund
Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt fortgesetzt. Zwar werden die allermeisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Neben dieser gewohnten Darstellungsform, die erhalten bleibt, wird der Grundbuchinhalt künftig auch anders aufbereitet werden können. So sollen beispielsweise bereits gelöschte Eintragungen ausgeblendet und in verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs eingetragene Rechte zusammen und nach ihrer Rangfolge sortiert dargestellt werden können.
Unter strikter Beachtung des Datenschutzgesetzes werden neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. Die strukturierte Datenhaltung wird eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen.
Für die technische und praktische Umsetzung des Vorhabens sind die Länder zuständig. Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der Übertragung der vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen sie den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs jeweils selbst bestimmen können.
Quelle: BMJ
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