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  • 06.12.2012 – Schnelle Erbscheine: Projekt
    06.12.2012 – Schnelle Erbscheine: Projekt "Erbschein 24" beschleunigt das Erbscheinsverfahren
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Steuern & Recht

Schnelle Erbscheine: Projekt "Erbschein 24" beschleunigt das Erbscheinsverfahren

 

Man kennt das Klischee: Wer mit Ämtern zu tun hat, braucht einen langen Atem. Die rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte in Zweibrücken und Koblenz treten dem mit dem Projekt "Erbschein 24" entgegen. Das im Frühjahr 2011 bei den Nachlassgerichten in der Pfalz gestartete Projekt optimiert und beschleunigt das Erbscheinsverfahren. Bis Ende des Jahres wird die Einführung des "Erbscheins 24" flächendeckend bei den Nachlassgerichten im gesamten Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken abgeschlossen sein.

Wie der Projektname schon erkennen lässt, soll der Erbschein möglichst schnell nach Antragstellung, im Idealfall am selben Tag bzw. binnen der sprichwörtlichen 24 Stunden erteilt werden.

Dieses ambitionierte Ziel kann allerdings nur erreicht werden, wenn die Antragsteller mit den notwendigen Dokumenten, wie z. B. Sterbeurkunde und Vollmachten der Miterben, zum Beurkundungstermin erscheinen. Und genau hier setzt das Projekt an: nämlich die Antragsteller im Vorfeld über die Voraussetzungen für die Erbscheinserteilung zu informieren. Diese Informationen können im Internet auf der jeweiligen Homepage der Amtsgerichte abgerufen werden. Zusätzlich haben die Nachlassgerichte Flyer bei Banken, Sparkassen und Bestattungsinstituten verteilt, die über "den schnellen Erbschein" Auskunft geben. Das Informationsblatt kann auch telefonisch unmittelbar beim Nachlassgericht angefordert werden.

Mit den vollständigen Unterlagen reicht dann ein einziger Gang zum Gericht, um den Erbschein zu beantragen und in der Regel auch direkt mitnehmen zu können. In etwa ¾ aller Fälle konnte der Erbschein sofort erteilt werden. Nur wenn die Rechtslage kompliziert ist oder noch Dokumente beschafft werden müssen, nimmt die Erteilung mehr Zeit in Anspruch.

Die Frage nach dem Erfordernis eines Erbscheins stellt sich immer dann, wenn der Verstorbene kein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, selbst dann, wenn die Erbfolge eindeutig ist. Die Erben benötigen einen Erbschein, um beispielsweise auf Konten zugreifen zu können oder wenn Immobilien zum Nachlass gehören.

Durch das Projekt "Erbschein 24" wurden die Verfahren vereinfacht und der Service für die Bürger deutlich verbessert, was viele positive Rückmeldungen von Antragstellern bei den Nachlassgerichten belegen. "Viele sind überrascht, wie schnell das jetzt geht.", ist von den Mitarbeitern immer wieder zu hören. Die Umstellung ist für die Mitarbeiter zwar zunächst mit einiger Mehrarbeit verbunden. Aber schon nach relativ kurzer Zeit wird die Arbeit auch für sie insgesamt erleichtert. Die Bearbeitungszeiten verkürzen sich erheblich, weil ein Großteil der Akten nur noch einmal in die Hand genommen werden muss. So ist der "Erbschein 24" ein gelungenes Beispiel dafür, wie die Modernisierung von Verfahrensabläufen gleichzeitig zu deutlich gesteigerter Bürgerfreundlichkeit führen kann.

Quelle: OLG Zweibrücken

 

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