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BAFIN KRITISIERT BERATUNGSPROTOKOLLE
Welche Geldanlage schließe ich ab und passt sie überhaupt zu meinen Ansprüchen? Diese Frage soll das Beratungsprotokoll beantworten. Die BaFin hat jetzt geprüft, ob das in der Praxis auch so klappt, wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Es liegt noch einiges im Argen.
Wer sich in Sachen Wertpapiergeschäfte beraten lässt, hat seit Anfang des Jahres Anspruch auf ein Protokoll. Das soll zum einen der Aufklärung des Kunden über das empfohlene Produkt dienen, zu anderen sollen sich so eventuelle Beratungsfehler leichter nachweisen lassen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun geprüft, inwieweit die Institute ihrer Protokollpflicht nachkommen. Das Ergebnis ist nicht erfreulich: "Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden", erklärt Karl-Burkhard Caspari von der Wertpapieraufsicht der BaFin. "In diesen Fällen ist der Inhalt der Beratung nicht ausreichend transparent."
Den Protokolltest hatte die BaFin Anfang Februar 2010 gestartet. Dazu wurden laut BaFin die Antworten von 302 Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie 1099 Protokolle von 192 Unternehmen zu Beratungen ausgewertet, die diese im Januar vorgenommen hatten. Daneben hat die BaFin nach eigenen Angaben die Schulungsunterlagen von 152 Instituten analysiert.
Oft sind schon die protokollarischen Standards mangelhaft: Bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistungsinstituten waren die Protokollvordrucke unvollständig. Meist waren nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten enthalten. Es fehlte Platz für Ergänzungen um Kundenangaben zur persönlichen Situation und den individuellen Anliegen sowie deren Gewichtung. Solche individuellen Felder sind wichtig, damit Wünsche der Kunden ausreichend dokumentiert würden.
Doch auch wenn die Felder vorhanden waren, wurden sie in rund zwei Drittel der Fälle nicht genutzt. Zudem enthielten die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden. Die BaFin will nun bei denjenigen Instituten, deren Protokollvordrucke nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, auf Änderungen drängen. In einem weiteren Schritt sollen demnach die Ergebnisse der Auswertung in einem gemeinsamen Gespräch mit den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Institut der Wirtschaftsprüfer erörtert werden. Fortschritte will die BaFin jährlich prüfen.
(ino/AFP) (ApoRisk)
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