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  • 19.05.2021 – „PTA und PKA sind keine berufsmäßigen Gehilfen!“
    19.05.2021 – „PTA und PKA sind keine berufsmäßigen Gehilfen!“
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Fehlende Wertschätzung für Apothekeberufe

„PTA und PKA sind keine berufsmäßigen Gehilfen!“


Berlin
- Kleine Worte haben oft eine große Wirkung – vor allem, wenn sie in die Ohren von Menschen gelangen, für die sie eigentlich gar nicht bestimmt waren. Die „berufsmäßigen Gehilfen“ sind so ein Fall: Ein juristischer Sammelbegriff für Berufsgruppen wie PTA, PKA, aber auch MTA oder Alten- und Krankenpfleger. Worauf Technokratensprache allerdings oft keinen Wert legt, sind Konnotationen – und das stört PTA Sandra Müller. Für sie zeigt der Begriff, woran des PTA und PKA mangelt, nämlich an der Anerkennung für ihre Arbeit. Die Hoffnung, dass sich ihre Standesvertretung dabei für sie einsetzt, hat sie längst aufgegeben.

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