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  • 09.06.2021 – Wie sollte man Ältere zu Doxylamin, Dimenhydrinat und Diphenhydramin beraten?
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Schlafmittel und Antiemetika ab 65

Wie sollte man Ältere zu Doxylamin, Dimenhydrinat und Diphenhydramin beraten?


Stuttgart - Doxylamin, Dimenhydrinat und Diphenhydramin sind nicht verschreibungspflichtig. Allerdings ist es noch gar nicht so lange her, da sollten diese Wirkstoffe für Menschen ab einem Alter von 65 Jahren der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Was wurde daraus? Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 1/2021 kann man die Diskussion zur Verkaufsabgrenzung nochmals nachvollziehen. Das BfArM meint, dass Apotheken durch Patientenaufklärung wesentlich zur Risikominimierung beitragen können.

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