Für Sie gelesen
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Stuttgart - Wie viele andere Coronaregelungen war auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an das Fortbestehen der epidemischen Lage nationaler Tragweite geknüpft und wäre somit ausgelaufen. Sie schreibt unter anderem vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten ein Testangebot machen müssen. Im Rahmen des Corona-Gesetzpakets der künftigen Ampelkoalition wurde nun auch diese Verordnung von der epidemischen Lage entkoppelt und verlängert.
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