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  • 08.06.2021 – Urteil: Kinderpornos rechtfertigen Approbationsentzug
    08.06.2021 – Urteil: Kinderpornos rechtfertigen Approbationsentzug
    APOTHEKENPRAXIS | Unwürdigkeit zur Berufsausübung | Berlin - Wer sich des Besitzes von kinderpornografischem Material schuldig macht, ist unwürdig, den Beruf eines Apothekers ...
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Unwürdigkeit zur Berufsausübung

Urteil: Kinderpornos rechtfertigen Approbationsentzug


Berlin
- Wer sich des Besitzes von kinderpornografischem Material schuldig macht, ist unwürdig, den Beruf eines Apothekers auszuüben. Zu diesem Urteil ist das Verwaltungsgericht Ansbach gelangt. Im konkreten Fall ging es um einen angestellten Apotheker, dem die zuständige Regierung nach der Verurteilung einer Bewährungsstrafe die Approbation entzogen hatte. Er klagte dagegen und begründete seinen Widerspruch unter anderem damit, dass die Bayerische Apothekerkammer (BLAK) von einem berufsrechtlichen Verfahren gegen ihn abgesehen habe. Doch das heiße noch nicht, dass die Kammer ihn als berufswürdig ansehen würde, so das Verwaltungsgericht.

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