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Neue Testverordnung
Berlin - Ab 1. Juli gilt die neue Testverordnung. Neben einem sinkenden Honorar wartet auch ein erhöhtes Dokumentationsaufkommen auf die Apotheken. Ab August wird es dann besonders spannend. Dann soll eine Vergütung nur noch erfolgen, wenn die Teststelle, also auch die Apotheke, das Angebot macht, das Ergebnis als Zertifikat in die Corona-Warn-App zu übertragen und die generelle Übermittlung zu übernehmen.
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