Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Stuttgart - Was lange währt, wird nicht immer gut. Aber im Fall der nicht genutzten Grippeimpfstoffe hat das Ganze dann doch noch für die Apotheken ein versöhnliches Ende genommen: Am 4. Oktober 2021 wurde die „Verordnung über die Rückerstattung nicht genutzter saisonaler Grippeimpfstoffe“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie regelt, dass die Apotheken nicht auf den Kosten der liegengebliebenen Grippeimpfstoffe sitzen bleiben. Die Abwicklung übernimmt der NNF, ab 20. Oktober kann der Antrag gestellt werden.
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