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Landgericht Bonn: Bund muss 1,8 Mio. Euro zahlen
Berlin - Im Rechtsstreit um die Maskenbeschaffung des Bundes im vergangenen Frühjahr hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun erstmals eine Niederlage eingefahren: Das Landgericht Bonn (LG) bestätigte am Mittwoch, dass das BMG verschiedenen Lieferanten unterschiedliche Konditionen eingeräumt hat – rechtswidrig. Das BMG wurde dazu verurteilt, einem Vertragspartner 1,8 Millionen Euro nachzuzahlen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein Anwalt des Klägers geht davon aus, dass das BMG das Verfahren bis nach den Bundestagswahlen verschleppen will.
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