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  • 18.01.2022 – Gericht bestätigt 375.000-Euro-Retax
    18.01.2022 – Gericht bestätigt 375.000-Euro-Retax
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Nicht angezeigte Importe

Gericht bestätigt 375.000-Euro-Retax


Berlin
- Das Urteil ist auf den ersten Blick unspektakulär: 723,67 Euro muss ein Apotheker an die AOK Bayern zurückzahlen, entschied das Landessozialgericht München (LSG) im November. Doch dabei handelt es sich nur um den Restbetrag noch nicht verrechneter Retaxationen in Höhe von nach 375.000 Euro. Die sind aus Sicht des Gerichts berechtigt, weil der Apotheker jahrelang in Zytostatika-Rezepturen in Deutschland nicht zugelassene Stoffe verwendet hatte.

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