ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 12.05.2021 – G-BA trifft Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte
    12.05.2021 – G-BA trifft Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte
    APOTHEKENPRAXIS | Änderung der Arzneimittel-Richtlinie | Berlin - Seit März vergangenen Jahres gibt es die gesetzliche Grundlage für Wiederholungsrezepte – kommen werden sie...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Änderung der Arzneimittel-Richtlinie

G-BA trifft Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte


Berlin - Seit März vergangenen Jahres gibt es die gesetzliche Grundlage für Wiederholungsrezepte – kommen werden sie wohl erst zum 1. Januar 2022, zusammen mit dem E-Rezept. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt aber Vorarbeit geleistet und einen Beschluss zur Anpassung seiner Arzneimittel-Richtlinie gefasst. Demnach bleiben Wiederholungsverordnungen bis zu 365 Tage gültig. Ärzt:innen müssen auf den (Teil-)Verordnungen zudem Angaben zum jeweiligen Beginn der Einlösefrist machen.

Weiterlesen: DAZLink

Das könnte Sie auch interessieren

G-BA stellt die Weichen für Mehrfachverordnungen Vier Abgaben je Rezept
Kommen sie noch vor dem E-Rezept? Wiederholungsverordnungen in der Warteschleife
Formalien noch nicht geklärt DAV: Wiederholungsrezepte sind nicht abrechnungsfähig
GKV sieht noch Klärungsbedarf Wo bleiben die Wiederholungsrezepte?
Richtlinien G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen für Arzneimittelverordnungen
G-BA erweitert Arzneimittel-Richtlinie – Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unklar Austauschverbot für acht Substanzen
Änderungsanträge zum GSAV Austauschbarkeit von Biosimilars: Nur in Bezug aufs Referenzarzneimittel
Keine Prüfpflicht für Apotheken Ausschluss für Glinide
G-BA legt die ersten acht nicht substituierbaren Wirkstoffe fest Austauschverbotsliste: G-BA im Zeitplan
Substitutionsausschlussliste G-BA bestimmt weitere nicht substituierbare Wirkstoffe

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken