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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wegen unpräziser Angaben
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Stuttgart - Für Cannabis-Verordnungen und Fertigarzneimittel zur Substitution gilt seit dem 1. Juli eine Besonderheit: Sie müssen mit sogenannten Hash-Codes versehen werden. Bei der Umsetzung der neuen Vorgabe lief aber in den Augen der Softwarehäuser und Rechenzentren einiges schief – dies war unpräzisen und missverständlichen Vorgaben in der Technischen Anlage 1 geschuldet, sagen sie. Die Folge sind fehlerhaft bedruckte Rezepte. Die Verbände der Softwarehäuser und Rechenzentren – ADAS und VDARZ – empfehlen dem DAV daher, eine Friedenspflicht bei den Kassen zu erwirken.
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