Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wegen Umstellung der „Abrechnungslogik“
Die Abrechnung der Coronatests in den Apotheken läuft bekanntermaßen nicht über den etablierten Weg der Rechenzentren, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Auf das Geld für die im Juli durchgeführten Tests werden viele Apotheken jedoch erstmal warten müssen. Denn einige KVen, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, haben angekündigt, dass vorerst keine Abrechnung für Juli stattfindet. Hintergrund ist die am 1. Juli in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV).
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