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  • 15.07.2021 – Corona-Impfstoffabgabe wird flexibler
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Neue Allgemeinverfügung

Corona-Impfstoffabgabe wird flexibler


Stuttgart - Als die Apotheken anfingen die niedergelassenen Ärzte mit Corona-Impfstoffen zu beliefern, waren die Regeln streng: Apotheken durften nur explizit bestellten Impfstoff abgeben und auch nur an die Praxen, die sie auch sonst mit Praxisbedarf beliefern. Weil aber vermehrt Bestellungen nicht abgerufen werden, hat das Bundesgesundheitsministerium die Vorgaben nun flexibilisiert.

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