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Qualifizierte Transportboxen
Berlin - Die Prozessbeschreibung der Großhändler zur Kommissionierung von Impfstoffteilmengen schreibt eindeutig vor, dass die erforderlichen Temperaturbedingungen von 2 bis 8 Grad während des gesamten Transportes einzuhalten sind. Bei Abweichungen muss der Großhandel die Apotheke darüber informieren – die Ware wird nicht ausgehändigt. Doch den Kühlboxen des Großhändlers liegen keine Temperaturlogger bei. Aufgrund der Qualifizierung sei dies auch nicht nötig.
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