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Vorschnelle Verordnung
Berlin - Durch die Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) können nun auch Antigen-Schnelltests zum direkten Nachweis von Sars-CoV-2 an Laien abgegeben werden. Hersteller und Apotheken können sich vor Anfragen nicht retten. Doch abgegeben werden kann nichts. Bislang ist kein Schnelltest auf dem Markt, der alle geforderten Kriterien zur Laienanwendung erfüllt. Eine Sonderzulassung wie in Österreich könnte die Tests schnell in die Sichtwahl bringen.
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