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Abda gibt Go
Berlin - Nach vielen Diskussionen rund um das Thema „Antigen-Schnelltests in Apotheken“ informiert die Abda heute plötzlich darüber, dass Apotheker und PTA nun doch ihre Kunden auf Corona testen dürfen. Zwar seien zahlreiche Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, doch ein generelles Verbot existiere nicht mehr. Der Arztvorbehalt nach § 24 IfSG in Bezug auf patientennahe Schnelltests wurde bereits Ende Oktober gestrichen. Nun steht fest: Auch Pharmazeuten dürfen Tests durchführen.
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