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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Bundesverwaltungsgericht
Berlin - Geschenkpapier lässt verschreibungspflichtige Arzneimittel billiger erscheinen, wenn es bei der Einlösung eines Rezepts mit überreicht wird. Und die einseitige Preisbindung deutscher Apotheken ist erst diskriminierend, wenn die die EU-Versender deutlich größere Marktanteile ergattert haben. Das ist die Quintessenz der sehr ausufernden Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts im Streit einer Apothekerin gegen ihre Kammer.
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