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  • 29.10.2020 – Umgang mit Infektionen und Quarantäneanordnungen in Apotheken
    29.10.2020 – Umgang mit Infektionen und Quarantäneanordnungen in Apotheken
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    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Wegen COVID-19

Umgang mit Infektionen und Quarantäneanordnungen in Apotheken


Remagen - Die Zahlen an SARS-CoV-2-Infizierten steigen mit beängstigender Geschwindigkeit. Auch vor den Apotheken macht das Coronavirus nicht halt, weder vor noch hinter dem HV-Tisch. Was ist zu tun, wenn ein Mitglied des Personals infiziert ist oder nachweislich Kontakt mit einem COVID-19-Kranken hatte? Gibt es für Apotheken Ausnahmeregelungen, weil sie zur „Kritischen Infrastruktur“ gehören? Was muss in der Apotheke beachtet werden, um zu verhindern, dass das Gesundheitsamt eine vorübergehende Schließung anordnet?

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Erleichterte Quarantäne bei Personalmangel

RKI: Pharmazeutisches Personal essenziell und hochspezialisiert

„Die Arzneimittelversorgung zählt unzweifelhaft dazu.“ Insofern verweise die ABDA in ihren FAQ „COVID-19-Pandemie – Fragen zum Apothekenbetrieb“ auf die Seite des RKI, fügte Sellerberg an. Das Robert Koch-Institut hatte hierzu im Übrigen Anfang April eine entsprechende Klarstellung vorgenommen, die pharmazeutisches Personal als essenziell, hochspezialisiert und der Kritischen Infrastruktur zugehörig einstuft.

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