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Apotheker verurteilt
Berlin - Das Kölner Landgericht hat einen Arzt und einen Apotheker wegen Betruges in zehn Fällen zu zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil sie die Krankenkassen mit Scheinverordnungen und nicht abrechnungsfähigen Rezepten betrogen haben. Hinter dem trockenen Urteil steht eine kuriose Geschichte: Der Arzt hatte ohne Approbation in einer Kölner Praxis gearbeitet – mit Wissen des bereits verstorbenen Inhabers. Dort haben die drei allerlei krumme Dinger gedreht. Unter anderem sorgten sie mit falschen Verordnungen dafür, dass der Praxisinhaber gegenüber der Aufsicht seine Alkoholsucht verschleiern konnte, indem er an sich selbst Blutwäschen durchführte.
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