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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
HBA und SMC
Berlin - Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) hält für die Apotheken eine weitere Überraschung parat. Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist laut Apothekerkammer Berlin nämlich eine Regelung enthalten, nach der der Apothekeninhaber zuerst im Besitz eines Heilberufsausweises (HBA) sein muss, bevor er die Institutionenkarte (SMC-B) beantragen kann. Der HBA wird also zur Voraussetzung für den SMC-B-Antrag, sobald das Gesetz voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft getreten sein wird. „Vermeiden Sie diese PDSG-Warteschleife und beantragen Sie die SMC-B sofort!“
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