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  • 07.09.2020 – Teilmengen abrechnen – so geht’s!
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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Teilmengen abrechnen – so geht’s!


Berlin - Im Zuge der Coronavirus-Pandemie hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Apotheken weitreichenden Handlungsspielraum bei der Abgabe von Arzneimitteln eingeräumt. Was die Abrechnung bestimmter Leistungen betrifft, müssen die Pharmazeuten derzeit einiges beachten – so auch bei der Abgabe von Teilmengen aus einer Arzneimittelpackung. Der Berliner Apotheker Verein informiert seine Mitglieder jetzt noch einmal, wie die Rezepte zu bedrucken sind.

Weiterlesen: DAZLink

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