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Gewinnspiel war nicht übertrieben
Berlin - Ausländische Versandapotheken setzen mit ihren Rabatten die berufsrechtlichen Ansprüche herunter, die an Apotheken hierzulande gestellt werden. So zumindest kann man ein Urteil des Landesberufsgericht für Heilberufe in Nordrhein-Westfalen lesen. Es hat ein Gewinnspiel der MAK-Apotheken für zulässig erklärt, bei dem die Kunden bis zu 1000 Euro gewinnen konnten. Der Apothekerkammer Nordrhein erschien das unangemessen, doch der verklagte Apotheker wehrte sich erfolgreich mit dem Verweis auf eine DocMorris-Aktion, bei der es sogar ein Auto zu gewinnen gab.
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