
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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Stuttgart - Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 22. April können Apotheken 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag für den Botendienst abrechnen. Seit Ende vergangener Woche stehen auch die Modalitäten für die Abrechnung fest. Doch für welche Rezepte kann der Zusatzbeitrag überhaupt geltend gemacht werden? Geht das auch für Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel?