ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 07.05.2020 – Botendienstpauschale auch für Hilfsmittel und Sprechstundenbedarf?
    07.05.2020 – Botendienstpauschale auch für Hilfsmittel und Sprechstundenbedarf?
    APOTHEKENPRAXIS | SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung | Stuttgart - Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 22. April können Apotheken 5 ...
  • Pressemitteilungen
    Pressemitteilungen
    ApoRisk® Presse | Aktuelle Presseinformationen rund um das Unternehmen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Botendienstpauschale auch für Hilfsmittel und Sprechstundenbedarf?


Stuttgart - Seit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 22. April können Apotheken 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Lieferort und Tag für den Botendienst abrechnen. Seit Ende vergangener Woche stehen auch die Modalitäten für die Abrechnung fest. Doch für welche Rezepte kann der Zusatzbeitrag überhaupt geltend gemacht werden? Geht das auch für Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel?

Weiterlesen: DAZLink

Das könnte Sie auch interessieren

Fragen und Antworten Abrechnung des Botendienstes – was Apotheker wissen müssen
Die neuen Abgaberegelungen in der Praxis ABDA: Botendienst-Rezepte erst einmal zurückhalten
Arzneimittelversorgung in der Corona-Pandemie Auch die PKV vergütet den Botendienst
Seit vergangener Woche können Botendienste temporär abgerechnet werden Vergüteter Botendienst: Was gilt?
Lieferdienste jetzt abrechenbar 06461110 – Die Sonder-PZN für den Botendienst ist da!
Eil-Verordnung zur Arzneimittelversorgung Weite Austauschmöglichkeiten und vergüteter Botendienst ab morgen in Kraft
Stellungnahme zur SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung GKV: Apotheken bieten bereits Botendienste an, Vergütung also nicht nötig
Eilverordnung zur Arzneimittelversorgung ist in Kraft getreten / Botendienst wird vergütet Mehr Freiheiten für Apotheken in der Pandemie
Retaxierung einer unwirtschaftlichen Versorgung? Problem Sprechstundenbedarf
ABDA zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Schmidt: Spahns Entwurf entspricht weitestgehend unseren Vorschlägen

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken