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  • 24.04.2020 – Welche Sonderregeln gelten bei der Substitutionstherapie?
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


BMG-Eilverordnung

Welche Sonderregeln gelten bei der Substitutionstherapie?


Stuttgart - Neben einer Vergütung für den Botendienst und mehr Spielraum für Apotheken beim Austausch nicht vorrätiger und nicht lieferfähiger Arzneimittel sieht die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung auch Erleichterungen bei der Versorgung Opioidabhängiger mit Substitutionsmitteln vor. So sind beispielsweise Notfallverschreibungen möglich, und der Sichtbezug kann statt in den Räumen der Apotheke auch im Botendienst erfolgen.

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