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  • 06.04.2020 – BfArM: Keine ambulanten Off-Label-Verordnungen von Hydroxychloroquin
    06.04.2020 – BfArM: Keine ambulanten Off-Label-Verordnungen von Hydroxychloroquin
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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


Gegen COVID-19

BfArM: Keine ambulanten Off-Label-Verordnungen von Hydroxychloroquin


Stuttgart - Ein zugelassenes Arzneimittel gegen COVID-19 gibt es bislang nicht. Allerdings werden sowohl in Deutschland nicht-zugelassene sowie bereits in anderen Indikationen zugelassene Arzneimittel gegen Infektionen, die von SARS-CoV-2 hervorgerufen wurden, getestet. Zu letzteren gehört auch Hydroxychloroquin. Das BfArM befürchtet nun offenbar, dass die betreffenden Arzneimitteln den Patienten, die sie regulär verordnet bekommen, fehlen könnten und bittet, von einem ambulanten Off-Label-Use abzusehen.

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